NSW-Lexikon

A, B, C

Die Kommunikation zwischen Schule und Eltern läuft grundsätzlich über das Sekretariat im Hauptgebäude.
Falls Schüler.innen im Hauptgebäude aus Krankheits- oder Verletzungsgründen von ihren Eltern abgeholt werden müssen, werden die Eltern über das Sekretariat informiert und holen ihr Kind auch dort ab.
Ab Jahrgang 8 können die Jugendlichen bei leichten Erkrankungen nach Information und mit Einverständnis der Eltern allein nach Hause gehen. 
Sie können mit Einverständnis der Eltern auch auf den Schulhof (Richtung CongressPark) gehen, um die Abholsituation für die Eltern zu vereinfachen.
Falls Schüler.innen in der Pestalozzischule aus Krankheits- oder Verletzungsgründen von ihren Eltern abgeholt werden müssen, wird das Sekretariat im Hauptgebäude informiert. Das Sekretariat informiert die Eltern. Bei dieser Information wird auch mitgeteilt, ob die Kinder/Jugendlichen im Krankenzimmer* oder in der Pausenhalle der Pestalozzischule auf ihre Eltern warten. 
Verletzt sich ein Kind oder Jugendlicher in der Schule so, dass ärztliche Hilfe erforderlich ist, wird der Rettungsdienst gerufen. Parallel dazu werden die Eltern informiert.
*Das Krankenzimmer der Pestalozzischule befindet sich in Raum 103 (Durch den Haupteingang, erster Flur links vor dem Musikraum) 

An der Neuen Schule Wolfsburg können alle Abschlüsse erworben werden, die an den allgemeinbildenden Schulen Niedersachsens möglich sind.
Mit dem Zeugnis am Ende des 8. und 9. Schuljahres erhalten die Schüler.innen eine Projektion, welchen Abschluss sie erreichen würden, wenn dieses Zeugnis ihr Abschlusszeugnis wäre.
Die Hauptschulabschlussprüfung 9 wird nur denjenigen Schüler.innen empfohlen, die eine sichere Perspektive für ihren weiteren Bildungs-/Ausbildungsweg haben.
Im 10. Schuljahr nehmen die Schüler.innenr an den zentralen Abschlussprüfungen teil und erhalten entweder den Hauptschulabschluss 10 oder den mittleren Bildungsabschluss oder die Qualifikation zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe.
In der Sekundarstufe II kann nach erfolgreichem Abschluss des 12. Jahrgangs die Fachhochschulreife erworben werden. 
Den Abschluss der gymnasialen Oberstufe bildet die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach 13 Jahren. 

Über Allergien der Schüler.innen muss die Schule informiert sein, um ggf. richtig reagieren zu können.
Bitte senden Sie die Information per E-Mail an das Sekretariat. Von dort werden die Mensa und ggf. die Klassenleitung informiert. 
Bei Lebensmittelallergien gilt, dass die Schüler.innen auch selbst wissen müssen, auf welche Lebensmittel sie allergisch reagieren, um diese entsprechend meiden zu können. 
Einige Lebensmittelunverträglichkeiten, z. B. Laktose-Intoleranz, können beim gemeinsamen Frühstück und Mittagessen berücksichtigt werden. 
Liegen komplexere Lebensmittelunverträglichkeiten vor, werden individuelle Absprachen zwischen Elternhaus und Mensa getroffen. Bitte kontaktieren Sie zunächst das Schulsekretariat zur Kontaktherstellung.

Alle Informationen zu den Anmeldeterminen finden Sie hier.

Auswärtige Schüler.innen können grundsätzlich an der Neuen Schule angemeldet und aufgenommen werden. 
Fahrtkosten z.B. in Form einer Sammelschülerzeitkarte werden nicht in jedem Fall durch die Heimatgemeinde übernommen. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie vom zuständigen Schulamt Ihres Landkreises. 

Mobiltelefone gehören zur Realität der Kinder und Jugendlichen. In vielen Zusammenhängen sind sie nützlich. Im Raum der Schule und während der Schulzeit wollen wir die Mobiltelefone und Smartwatches der Schüler.innen aber "nicht sehen und nicht hören". 
Das bedeutet: Sie sind während des gesamten Schultages aus bzw. auf stumm zu schalten. 
Alle Klassenräume sowie viele Fachräume der Schule sind mit elektronischen Tafeln und PC´s ausgestattet. Die mir dieser hochwertigen Ausstattung verbundenen pädagogischen Möglichkeiten nutzen wir sehr häufig und vielfältig für die unterrichtliche Arbeit. Nach entsprechender Einweisung und Unterzeichnung der Nutzungsordnung erhalten alle Schülerinnen einen persönlichen Zugang zu den netzbasierten Anwendungen und Recherchemöglichkeiten, die sie für ihr Lernen nutzen können. Das gesamte schulische Netzwerk ist mit einem wirksamen Kinderschutzfilter ausgestattet. Die Nutzung der privaten Netzwerke oder der Aufruf von Seiten, die aus Jugendschutzsicht bedenklich sind, sind ausgeschlossen. Das Nutzungsverhalten der Kinder wird durch die zentrale IT-Administration stichprobenartig überprüft. Bei Fehlverhalten kann der persönliche Zugang zum Schulnetz gesperrt werden. 

In Abstimmung zwischen Elternvertretung und Schule gilt an unserer Schule die Regelung, dass Mobiltelefone und andere elektronische Geräte von Schüler.innen auf dem Schulgelände nur ausgeschaltet in den Taschen mitgeführt werden dürfen. Auf dem gesamten Schulgelände (dazu gehören auch die Wege zwischen Schulhof, Mensa und zwischen unterschiedlichen Unterrichtsgebäuden oder Lernorten) sind das Telefonieren sowie Ton- und Bildaufzeichnungen ohne die ausdrückliche Erlaubnis von Lehrkräften oder pädagogisch Mitarbeitenden verboten. Gleiches gilt auch bei Exkursionen oder dem Besuch außerschulischer Lernorte. Unsere Schüler.innen wissen: Wir wollen ihre Telefone oder andere elektronische Geräte während des Schulbetriebs nicht hören und nicht sehen. Nehmen wir wahr, dass die Kinder/Jugendlichen ihr Mobiltelefon, die integrierte Kamera oder ein anderes elektronisches Endgerät ohne ausdrückliche Erlaubnis nutzen, werden sie aufgefordert, das Gerät bei der Lehrkraft oder dem Pädagogen abzugeben. Es wird im Sekretariat hinterlegt und muss von Ihnen, den Eltern, persönlich abgeholt werden. Diese strikte Regelung hat sich wegen ihrer Klarheit in der Praxis bewährt. 

 Falls es während des Schultages in dringenden Fällen für Sie oder Ihr Kind erforderlich ist, telefonisch miteinander zu sprechen, ist dies über das Sekretariat der Schule im Hauptgebäude möglich. An unserem zweiten Unterrichtsstandort Pestalozzischule helfen Lehrkräfte oder Sozialpädagogen in dringenden Fällen. Aus schulischer Sicht ist es daher nicht erforderlich, dass unsere Schüler.innen ein Mobiltelefon bei sich haben. Vielen Eltern ist aber die mobile Erreichbarkeit ihres Kindes auf dem Schulweg wichtig, insbesondere, wenn eine lange Wegstrecke zurückzulegen ist. 

Grundsätzlich gilt, dass Arzttermine, Behördentermine etc. außerhalb der Unterrichtszeit zu erledigen sind. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, informieren Sie bitte rechtzeitig die Klassenleitungen und das Sekretariat. 
Wenn Ihr Kind aus dringenden Gründen die Schule nicht besuchen kann, muss so früh wie möglich eine Beurlaubung schriftlich beantragt werden, beispielsweise bei besondere Ereignissen innerhalb der Familie (Heirat der Geschwister, Trauerfälle), medizinische Erfordernisse, Führerscheinprüfungen, usw.
Bis zu zweitägige Beurlaubungen kann die Klassenlehrkraft genehmigen.
Schüler.innen der Sekundarstufe II nutzen bitte das Dokument „Beurlaubungen und Abwesenheiten vom Unterricht“, welches sie beim Eintritt in die Oberstufe erhalten haben.
Mehrtägige Beurlaubungen und Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferien müssen bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.
Erst nach Genehmigung der Beurlaubung ist Ihr Kind entschuldigt. Bitte beantragen Sie die Beurlaubung also rechtzeitig.
Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferienzeiten werden nur in Ausnahmefällen, in der Regel nicht häufiger als ein Mal pro Stufe (1-4, 5-7, 8-10, 11-13), genehmigt. 
Bitte planen Sie Ihre Urlaubsfahrten so, dass Sie die Schulferienzeiten hierfür nutzen.
Da man bei Fernreisen damit rechnen muss, dass sich Reisepläne, Flugzeiten oder ähnliches kurzfristig ändern, bitten wir Sie, grundsätzlich einen zeitlichen Sicherheitspuffer einzuplanen. 
Eine nachträgliche Entschuldigung für langfristig geplante Abwesenheit wird nicht erteilt. Diese Zeit gilt dann als unentschuldigte Fehlzeit. Anträge müssen bitte rechtzeitig gestellt werden.

Im Hauptgebäude der Neuen Schule Wolfsburg befindet sich im Gebäudetrakt C die schuleigene Bücherei, die zugleich als eines der Selbstlernzentren genutzt wird. Der ausleihbare Bestand setzt sich zusammen aus (teilweise auch fremdsprachlichen) Kinder- und Jugendbüchern, Zeitschriften, Sachbüchern, Spielen, CDs und anderen Medien. Außerdem befinden sich in diesem Raum fünf (oder sechs) Rechner, die von den Schüler.innen für Recherche und selbstständiges Arbeiten genutzt werden können.
Die Bibliothek wird verwaltet und gestaltet von zwei Mitarbeiterinnen. An einem Tag in der Woche übernimmt eine Gruppe von ehrenamtlich tätigen Eltern die Bibliotheksbetreuung.
Für die Ausleihe von Büchern und anderen Medien benötigen die Schüler.innen einen schuleigenen Bibliotheksausweis.
Auch im Gebäude der ehemaligen Pestalozzischule, in dem vorübergehen drei Jahrgänge der Schule untergebracht sind, gibt es eine kleine Bibliothek, die von den dort tätigen Lehrkräften und pädagogisch Mitarbeitenden verwaltet wird.
Jede.r Schüler.in bekommt einen schuleigenen Bibliotheksausweis, um Bücher und andere Medien aus der Schülerbücherei/Schulbibliothek (siehe auch Bibliothek) ausleihen zu können. 
Der Bibliotheksausweis wird ausgehändigt, sobald die Schülerin/der Schüler die Bibliothek kennengelernt, Eltern/Kinder die Nutzungsordnung (Ausleihfristen usw.) zur Kenntnis genommen und dieser durch ihre Unterschriften zugestimmt haben.
Auch die Ausleihe/Rückgabe der schuleigenen Schulbücher wird über diesen Ausweis abgewickelt.
Für die Stadtbibliothek erhalten die Sekundarschüler.innen einen weiteren Ausweis, sobald sie diese kennengelernt haben. 
Da der Weg zwischen Schule und Stadtbibliothek sehr kurz ist und ungefährlich ist es den Sekundarschüler.innen nach Absprache mit den Lehrkräften und Eintragung in die Abwesenheitsliste im Sekretariat gestattet, den Weg zur Stadtbibliothek in unterrichtlichem Zusammenhang selbstständig zurückzulegen. 

Seit einigen Jahren wohnen zwei Bienen-Völker in unserem Schulgarten. 
Da die Bauten gut versteckt stehen, können die Kinder nur vor dem Stöckerzaun beobachten, wie einzelne Bienen ein- und ausfliegen. 
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Fingerhut gern zur Verfügung. 

Es gibt keinen Schulbus. Viele Schüler.innen nutzen die öffentlichen Bus- und Bahnverbindungen, um zur Schule zu kommen. 
Die nächstgelegene Haltestelle ist die Haltestelle Kunstmuseum, um in Richtung Fallersleben, Laagberg, Ehmen zu fahren, sowie die Haltestelle CongressPark, um in Richtung Stadtmitte/Kreuzheide, Wendschott zu gelangen.

D, E, F

In der Schule gibt es drei „Digitale Schwarze Bretter“ (DSB), auf denen u.a. der Vertretungsplan zu sehen ist. 
Die DSBs befinden sich im Eingangsbereich des Gebäudes Pestalozzischule, dem Forum des Primarbereichs und vor dem Sekretariat in Trakt E. 
Die Schüler.innen können sich den Vertretungsplan auch über den Link oder die App (DSBMobile) anschauen. 
Die Zugangsdaten erhalten die Schüler.innen von ihren Klassenlehrkräften.

Digitale Musikwiedergabegeräte (z.B. über das Smartphone) und entsprechende Kopfhörer sind während des Schultages nur in unterrichtlichem Zusammenhang erlaubt. 
Wir wünschen während des gesamten Schultages außerhalb unterrichtlicher Situationen keine "Stöpsel im Ohr"! 

Im Primarbereich findet in der Regel an jedem ersten Mittwoch im Monat ein „Draußentag“ statt.

Lerngruppenweise besuchen die Kinder mit ihrer Lerngruppenleitung unterschiedliche Ziele in und um Wolfsburg. Mal geht es auf den Klieversberg, mal ins Hasselbachtal oder auf einen der schönen Spielplätze.

Die Kinder erleben gezielt die Natur in ihren Jahreszeiten und lernen zusätzlich etwas über ihren Wohn- und Lernort.

Ziel der Neuen Schule Wolfsburg ist es, die Schüler.innen zu kompetenten Lernerinnen und Lernern auszubilden. 
Dazu gehört in erster Linie die Fähigkeit, Verantwortung für den eigenen Lernprozess zu übernehmen. 
Weil nur Verantwortung übernehmen kann, wer diese übertragen bekommt, ist es Aufgabe der Lehrkräfte und auch der Eltern, den Schüler.innen das Maß an Verantwortung zu übertragen, das sie auf einer bestimmten Lernstufe zu tragen imstande sind.
Für manche Schüler.innen bedeutet es schon eine hohe Verantwortung, ihre Mappen selbstständig zu führen; für andere ist es richtig, sich eigenverantwortlich an Spezialaufgaben zu wagen oder allein ein Projekt durchzuführen.
Wer Eigenverantwortung übernimmt, macht auch Fehler und kann aus diesen Fehlern oft mehr lernen als aus gut gemeinter Belehrung.
Eltern können diesen Prozess dadurch unterstützen, dass sie Interesse für die Lernergebnisse ihrer Kinder zeigen und sie ermutigen, wenn Schwierigkeiten auftreten. Sie sollten Hilfe anbieten, aber den Kindern nicht die Verantwortung für das Lernergebnis abnehmen.

Ab dem Schuljahr 2021/22 wird in einigen Klassen oder Gruppen der Einsatz von Schulhunden verstärkt. 
Im Schuljahr 2020/21 wurde von einer Arbeitsgruppe ein Konzept ausgearbeitet. Frau Posseyer und Frau Druwe werden künftig unterstützend in einigen Unterrichtsstunden mit Hund anwesend sein. 
Für die Sicherheit der Kinder und des Hundes ist gesorgt. Die betreffenden Klassen oder Gruppen werden von der Schule im Detail informiert und auch bzgl. Allergien und Ängsten abgefragt.

Alle Schüler.innen unterliegen der Schulpflicht. 
Im Krankheitsfall wird das Sekretariat am ersten Krankheitstag bis spätestens 08:15 Uhr benachricht. (Tel: 05361 89989-200) Bei mehr als zweitägiger Krankheit sind eine Bescheinigung des Arztes und eine schriftliche Entschuldigung erforderlich.
Bei langfristiger Krankheit liegt es in Verantwortung der Eltern, in Absprache mit der Klassenlehrkraft zu klären, wie der versäumte Unterrichtsstoff nachgeholt werden kann. 
Bewährt hat sich hierbei die enge Kooperation mit einem Mitschüler/einer Mitschülerin. Nach längerer Krankheit empfiehlt es sich für die Kinder, die Frühlernzeit intensiv zu nutzen, um schrittweise den Anschluss wieder zu finden.
In besonderen Fällen ist eine Befreiung von Unterricht auf schriftlichen Antrag der Eltern möglich. 
Bei eintägigen Anlässen erfolgt die Genehmigung durch die Klassenleitung. Eine mehrtätige Unterrichtsbefreiung muss von der Schulleitung genehmigt werden.
Besondere Anlässe sind beispielsweise besondere Ereignisse innerhalb der Familie (Heirat der Geschwister, Trauerfälle), medizinische Erfordernisse, Teilnahme an exponierten außerschulischen Veranstaltungen (Jugend musiziert, Jugend forscht, Sportwettbewerbe auf Regional- oder Landesebene).
Regelmäßige Unterrichtsbefreiung (z.B. zur Teilnahme an speziellen Therapien) oder längerfristige Unterrichtsbefreiung (z.B. Kuraufenthalt) werden schriftlich von den Eltern beantragt und schriftlich von der Schulleitung genehmigt.
Mit großer Zurückhaltung werden Unterrichtsbefreiungen vor oder im Anschluss an Ferien oder lange Wochenenden erteilt. Sie werden von der Schulleitung geprüft und in der Schülerakte festgehalten. Da sie, auch im Zusammenhang von familiären Auslandsaufenthalten, nicht generell ausgeschlossen sein können, gilt als Faustregel: Unterrichtsbefreiungen vor oder im Anschluss an Ferien oder die Verlängerung langer Wochenenden dürfen in jeder Schulstufe nicht mehr als einmal in Anspruch genommen werden. (Es gibt vier Schulstufen: Jahrgänge 1-4, Jahrgänge 5-7, Jahrgänge 8-10, Jahrgänge 11-13.) Erst mit Erhalt der schriftlichen Genehmigung gelten diese Fehlzeiten als entschuldigt.
Darf/kann ein.e Schüler.in aus gesundheitlichen Gründen nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen, ist ein ärztliches Attest oder eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorzulegen.  Die Schülerin/der Schüler muss dennoch im Unterricht anwesend sein.

Innerhalb der ersten sechs Wochen des Schuljahres werden in allen Lerngruppen und Klassen zwei Elternvertreter gewählt. Sie bilden die Elternvertretung und wählen aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und Vertreter(in), die sich regelmäßig mit der Schulleitung verständigen, die Sitzungen des Schulelternbeirats leiten und die Schule im Stadtelternrat vertreten.
Aus der Mitte der Elternvertretung wird jeweils ein Mitglied (+Vertretung) für die Fachkonferenzen benannt. Die Klassenelternvertreter werden zu den Zeugniskonferenzen am Ende des Schuljahres eingeladen.
Vorsitzende des Schulelternbeirats sind Frau Eide und Frau Thiel.
 

Der Förderverein unterstützt mit großem Einsatz die pädagogische Arbeit der Neuen Schule Wolfsburg. 
Sein Engagement gilt der Ausstattung der Schule mit Bildungsmaterial, der Unterstützung von Veranstaltungen sowie dem sozialen Rückhalt der Schüler.innen. 
Ziel des Fördervereins ist es, die Lern- und Lebensbedingungen der gesamten Schülerschaft immer weiter zu verbessern und mit kurzfristigen und unbürokratischen Lösungen auf Anregungen und Wünsche der Schule einzugehen.
Alle Eltern, Großeltern, Freunde, Verwandte und auch Firmen, die zur Verwirklichung der Ziele beitragen möchten, sind eingeladen, dem Förderverein als Mitglieder beizutreten.
Der Förderverein ist als gemeinnützig anerkannt. Alle Spenden und Beiträge sind somit vollständig steuerlich absetzbar. 
Kontakt:
Förderverein, Neue Schule Wolfsburg gGmbH, Heinrich-Heine-Str. 36, 38440 Wolfsburg, E-Mail

Es gelten die niedersächsischen Schulferien. 
Einmal im Schuljahr ist darüber hinaus ganztägig unterrichtsfrei, weil die Mitarbeiter.innen schulinterne Fortbildungen absolvieren.
An diesen Tagen findet kein Unterricht statt. Zehn weitere Fortbildungstage finden während der Schulferien statt.

Der zentrale Eingangsbereich für die Schüler.innen der Primarstufe ist das Forum. 
Hier verabschieden sich nicht nur die Primareltern von ihren Kindern und holen sie nach Schulschluss ab. 
Hier befindet sich auch das „schwarze Brett“, die zentrale Info-Tafel, auf dem aktuelle Mitteilungen zu finden sind.
Das Forum wurde auf Wunsch der Schule durch einen Anbau erweitert und so großzügig gestaltet, dass es auch für kleinere Versammlungen und Ausstellungen genutzt werden kann. 
Unmittelbar angrenzend befindet sich der Freizeitraum in dem die Spätbetreuung statt findet. 

An unserer Schule gibt es keine Schulfotografie. 
Schulintern werden alle Lerngruppen und Klassen vor Schuljahresende für unser Jahrbuch fotografiert.
Viele Kolleg.innen fotografieren während Veranstaltungen ihre Gruppen. Bei Schuleintritt Ihres Kindes stimmen Sie der Veröffentlichung von Fotos zu oder lehnen diese ab. 
 

Die Schule beginnt an jedem Tag um 7:30 Uhr mit einer offenen Frühlernzeit, zu der alle Kin-der willkommen sind. Bitte bringen Sie Ihre Kinder nicht schon vorher. Im Primarbereich und in den Jahrgängen 5 – 7 sind Lehrkräfte in den Klassenräumen anwesend und können Lernange-bote machen und bei Bedarf gezielte Unterstützung anbieten. In den Jahrgängen 5 - 7 sollen die Kinder, die an der Frühlernzeit teilnehmen wollen, bitte bis 07:45 Uhr im Klassenraum sein. Ausnahmen sind mit den Klassenlehrkräften abzustimmen. Der reguläre Unterricht beginnt um 8:15 Uhr. 

Im Rahmen dieser gesetzlichen Regelungen führt der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes regelmäßig Schulbesuche zur altersgerechten Ernährungsberatung und Mundgesundheitsaufklärung, sowie Zahnputzübungen und zahnärztliche Untersuchungen durch. 

Diese sind für Sie kostenfrei und finden unabhängig von den regelmäßigen Kontrolluntersuchungen in Ihrer Zahnarztpraxis statt. Die genauen Termine werden Ihnen über die Schule rechtzeitig bekannt gegeben. 

Bei der einmal jährlich stattfindenden zahnärztlichen Untersuchung wird auf mögliche Zahnschäden, Prophylaxebedarf sowie auf Zahn- und Kieferfehlstellungen geachtet.

G, H, I

Wichtige Informationen für Schüler.innen sowie für Eltern (z. B. Termine, AG-Angebote, Essenspläne, Programmabläufe für Veranstaltungen) werden in der Regel im Info-Kasten im Forum, dem Atrium oder auf der Info-Fläche in der Pestalozzischule ausgehängt.
Weiteres Informationsmedien für alle Eltern ist die "Schulpost", die mehrmals im Jahr per E-Mail von der Schulleitung an alle Eltern versandt wird.
Außerdem sind viele wichtige Informationen, aber auch Berichte über besondere Aktivitäten auf der Homepage der Schule zu finden. 

J, K, L

Bitte beachten Sie, dass bei Krankmeldungen Ihres Kindes die Schule bis spätestens morgens 8:15 Uhr zu informieren ist. 
Die Meldung enthält einen Hinweis auf die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit.
Zusätzlich ist nach Wiederaufnahme des Unterrichts eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft bzw. der Tutorin/dem Tutor einzureichen, die von ihm/ihr abgezeichnet und ins Klassenbuch übertragen wird. 
Diese Entschuldigung beinhaltet eine Begründung, bei mehr als zweitägiger Krankheit eine ärztliche Bescheinigung.
Eine krankheitsbedingte Abwesenheit bei Klausuren oder klausurähnlichen Leistungen (LZKs, Sprechprüfungen, praktischen Klausurersatzleistungen u. Ä.) erfordert zudem ab Jahrgang 8 eine ärztliche Bescheinigung. In den Jahrgängen 5 bis 7 kann diese nach vorheriger Bekanntgabe von den Klassenlehrkräften eingefordert werden.
Nicht volljährige Schüler.innen werden durch ihre Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt. 
Volljährige Schüler.innen nehmen die Entschuldigungen selbst vor. 
Bei der Häufung von Fehlzeiten kann die Schulleitung einer Schülerin/einem Schüler schriftlich auferlegen, grundsätzlich bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 
Bei wiederholt unentschuldigten Fehlzeiten ist die Attestpflicht der Regelfall. 
Sie erreichen uns telefonisch unter 05361 89989-200 über das Sekretariat, ggf. auch über Anrufbeantworter, oder per Mail. 
Sie können zusätzlich auch die Klassenlehrkräfte und ggf. die Spätbetreuung per Mail informieren.

(siehe auch Entschuldigung bei Unterrichtsversäumnis)

Läuse sind keine Krankheit und auch keine Sache der persönlichen Sauberkeit. 
Jeder kann Kopfläuse bekommen und keiner muss sich dafür schämen. Es ist jedoch wichtig, dass man die lästigen Blutsauger möglichst schnell wieder los wird und ihre weitere Verbreitung verhindert.
Wenn Sie bei einem Mitglied Ihrer Familie Läuse entdecken informieren Sie bitte umgehend die Schule. 
Das geschieht am einfachsten per Mail an das Sekretariat.
Bitte behandeln Sie alle Familienmitglieder gegen Kopfläuse mit Mitteln, die Sie in der Apotheke bekommen.
Lesen Sie die Packungsanweisung gut durch und gehen genau nach ihr vor. Lassen sich gegebenenfalls mündlich vom Arzt oder der Apotheke beraten.
Informieren sie auch Ihren Freundeskreis und die Spielpartner ihrer Kinder. 
Schamhaftes Verschweigen begünstigt die Ausbreitung von Kopfläusen, kann zu einem Teufelskreis der Neuansteckung führen und schadet damit allen.

Zweimal im Jahr finden an unserer Schule die Lernentwicklungsgespräche statt. Während dieser LEG-Woche findet kein Nachmittagsunterricht statt. Es besteht für die jüngeren Schüler.innen die Möglichkeit, an der Betreuung teilzunehmen. Informationen zu den Inhalten und den Anmeldemöglichkeiten sind Ihnen direkt mit der Einladung zugegangen.

Das Lesen spielt nicht nur im Deutsch- und Fachunterricht, sondern auch im privaten und beruflichen Bereich eine bedeutsame Rolle. Wer sinnerfassend lesen kann, ist klar im Vorteil. An der Neuen Schule wird die Lesekompetenz auf unterschiedliche Weise gefördert:

Die schuleigene Bibliothek als eines der Selbstlernzentren verfügt über einen wachsenden Bestand an Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbüchern zu unterschiedlichen Themen und in unterschiedlichen Sprachen. Mit dem Bibliotheksausweis, den jede Schülerin/jeder Schüler an der Ausleihtheke beantragen kann (Unterschrift der Eltern erforderlich), können die meisten Bücher entliehen oder aber vor Ort gelesen werden.
Das Bonusheft ist eine Initiative der Deutschlehrkräfte und des Fördervereins. Es dient der Leseförderung, indem Gesehenes, Gehörtes sowie Gelesenes dort eingetragen werden können. Schüler.innen, die gern viel lesen und in der Lage sind, das Gelesene im Bonusheft entsprechend zu kommentieren, können an einem klasseninternen Wettbewerb teilnehmen.

Die Stadtbibliothek wird zu Beginn des Schuljahres mit allen 5. Klassen besucht. In diesem Zusammenhang bekommen alle Schüler.innen einen Ausweis. Zudem erhalten sie den Auftrag, sich über die Herbstferien ein passendes Buch auszusuchen und dieses im Bonusheft vorzustellen. Später können die Schüler.innen selbstständig in Kleingruppen zu Recherchen in die Stadtbibliothek gehen.
 

M, N, O

Wenn ein Kind regelmäßig Medikamente einnehmen muss oder abzusehen ist, dass die Einnahme von Medikamenten erforderlich sein wird, ist zwingend eine ärztliche Verordnung erforderlich. 
Das gilt auch für Notfallmedikamente bei Allergien oder chronischen Erkrankungen.
Notfallmedikamente können nach Absprache mit der Klassenleitung an einem nicht frei zugänglichen Ort hinterlegt werden. 

Zum Schuleinstieg erhalten alle Schüler.innen eine Materialliste. 
In dieser sind sämtliche Utensilien aufgeführt, die von den Schüler.innen mitgebracht, regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf erneuert werden sollen. 

Weitere Materialien, u.a. Hefte, Mappen, Arbeitshefte, werden durch die Schule aus dem Jahrgangsbudget angeschafft. 

Im 5. Jahrgang erhalten die Schüler.innen pro Fach einheitliche und farblich geordnete Mappen, die aus dem Jahrgangsbudget finanziert werden. Diese Mappen sind von hochwertiger Qualität und es hat sich gezeigt, dass sie bei ordentlicher Verwendung über drei Jahre gut haltbar sind. In Jahrgang 8 erhalten daher die Schüler.innen einen neuen Satz Mappen, damit sie die alten Mappen bei Bedarf austauschen können. Sollten zwischendurch Mappen verloren gehen oder durch unsachgemäßen Gebrauch nicht mehr verwendbar sein, so können Ersatzmappen immer, außer mittwochs, in der Bibliothek zum Preis von 1,75 € erworben werden.

P, Q, R

Das pädagogische Konzept der Neuen Schule Wolfsburg wurde im Jahr 2008/09 von einer Expertengruppe unter Leitung von Herrn Prof. Meyer-Dohm entwickelt und den Initiatoren der Schule übergeben. 
Auf dieser Grundlage erfolgte die Gründung und Genehmigung der Schule. 
Sowohl die Form der Schule – Grundschule und Integrierte Gesamtschule in Ganztagsform – als auch die inhaltlichen Schwerpunkte – Begabungsförderung, Internationalität, Naturwissenschaft und Technik, Kunst und Kultur, Wirtschaft – werden im pädagogischen Konzept begründet. 
Die vollständige Textfassung in Deutsch und Englisch findet sich hier.

S, T, U

Weil wir weitgehend auf den Schulgong verzichten, ist es gut, wenn die Kinder mit einer Armbanduhr ausgestattet werden, sobald sie diese lesen können. 

Auch wenn die Long-, Skate- und Waveboards zurzeit etwas „aus der Mode gekommen“ sind, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass es für den „Schulweg“ zwischen den Schulstandorten Neue Schule und Pestalozzischule zwingend erforderlich ist, eine vollständige Schutzkleidung (Helm, Hand-, Ellenbogen- und Knieschützer) zu tragen. 
Wir sind uns bewusst, dass das Anlegen der Schutzkleidung aus Sicht der Kinder/Jugendlichen umständlich ist, aber die gesetzlichen Regelungen sind in diesem Punkt eindeutig. 
Wenn Sie also Ihrem Kind gestatten, sein Board auf dem Schulweg zu nutzen und/oder es in die Schule mitzunehmen, achten Sie bitte auch auf vollständige Schutzkleidung und weisen Ihr Kind auf die Pflicht zum Tragen der Schutzkleidung hin.

Für die Grundschule gibt es keine Schulbücher, die von den Eltern anzuschaffen sind. Alle Unterrichtsmaterialien erhalten die Schüler.innen von der Schule.

Ab Klasse 5 müssen Schulbücher angeschafft werden. Fast alle Schulbücher können bei uns geliehen werden. Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie von der Schule. Schulbücher werden zu jedem Schuljahr neu beschafft, einige Bücher werden auch jahrgangsübergreifend verwendet. 

Bei Beschädigung von Leihbüchern müssen die Kosten für das jeweilige Buch getragen werden. 

Die Sammelschülerzeitkarte muss vor Beginn der Schulferien von allen Schüler.innen und Schülern beantragt werden. 
Das jeweils gültige Verfahren für das kommende erhalten Sie mit der Schulpost mitgeteilt. 

Die Sozialpädagog.innen der Schule sind Ansprechpartner für Schüler.innen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte.
Das sozialpädagogische Arbeitsfeld gliedert sich in die Tätigkeitsbereiche der Einzelfallhilfe sowie verschiedene Präventions- und Förderprojekte, wie z. B. das Sozialtraining für ganze Klassen oder Kleingruppen. 
Des Weiteren übernehmen die Sozialpädagog.innen die Spätbetreuung und koordinieren das AG-Angebot.
 

Die Schulzeit gliedert sich in vier Stufen:
    1 - 4 Primarbereich
    5 - 7 Sekundarstufe I
    8 - 10 Sekundarstufe I
    11 - 13 Oberstufe
Am Ende der Sekundarstufe I wird die zentrale Abschlussprüfung abgelegt. 
Der Übergang in die Oberstufe ist an gute Leistungen am Ende des 10. Jahrgangs gebunden (Qualifikationsvermerk). 
Die Arbeit in jeder der vier Stufen wird von einer Stufenleitung koordiniert.

Bitte üben Sie mit Ihrem Kind das verkehrsgerechte Verhalten Ihres Kindes. Den für Ihren Wohnort besten Schulweg entnehmen Sie dem städtischen Schulwegeplan. 

Bitte helfen Sie uns, den Schulweg unserer Kinder sicherer zu machen! Generell ist auf allen Flächen die derzeitige Beschilderung zu beachten und die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind einzuhalten. 

Das Sekretariat befindet sich im Neubau, Trakt E, ist morgens ab 8:00 Uhr besetzt und zu den regulären Schulzeiten erreichbar. 
Die Mitarbeiterinnen sind Martina Kreisbeck, Kathrin Naumann, Katrin Wlassack und Tanja Gronemann (Buchhaltung). 
Telefonisch erreichen Sie das Büro unter 05361 89989-200 oder per E-Mail.
Die Buchhaltung ist telefonisch unter der Telefonnummer 05361 89989-220 zu erreichen.

Wir haben festgestellt, dass die aktive Nutzung internetbasierte Dienste Netzwerke (facebook, WhatsApp, usw.) nicht erst in höheren Jahrgängen der Sekundarstufe, sondern bereits für einige Schüler.innen des 5. Jahrgangs zu ihrem außerschulischen Alltag gehört.
Auch wenn die Schule nicht direkt auf das außerschulische Medienverhalten Einfluss nehmen kann, lassen uns die Folgen falscher Mediennutzung nicht unberührt. Im Verlauf eines Schuljahres erreichen uns z.B. regelmäßig Informationen von Eltern und Schüler.innen über nicht akzeptables Medienverhalten unter Kindern einer Klasse - auch schon aus dem 5. Jahrgang.
Solange die Kinder nicht strafmündig sind, sind Sie als Eltern für das Medienverhalten Ihrer Kinder verantwortlich. Wir bitten Sie, diese Verantwortung auch wahrzunehmen. Die Schule kann aufklären und informieren, sie hat aber keinen direkten Einfluss auf das Medienverhalten der Kinder außerhalb der Schule. Wir bitten Sie, mit ihren Kindern über die Risiken der Mediennutzung ins Gespräch zu kommen und klare Vereinbarungen zu treffen. Tauschen Sie sich hierzu mit anderen Eltern aus. Wir empfehlen Ihnen, falls Ihr Kind schon im Netz „unterwegs“ ist, regelmäßig Einblick in die Kommunikation nehmen und darauf zu achten, dass die Geräte während der Schlafenszeit nicht genutzt werden.

Die Schule bietet nach Schulschluss eine Spätbetreuung für Schüler.innen an. Für die Spätbetreuung ist eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. 
Die Betreuung erfolgt durch das Team der Sozialpädagog.innen.
Anmeldungen gehen bitte per E-Mail.
Montags bis donnerstags findet die Spätbetreuung in der Zeit von 15:45–17:00 Uhr statt, freitags in der Zeit von 14:00–16:00 Uhr. In dringenden Einzelfällen können Kinder auch spontan betreut werden. Auch hierfür ist allerdings eine vorherige telefonische Anmeldung im Sekretariat erforderlich.
Der zentrale Eingangsbereich Spätdienst findet im Freizeitraum neben dem Forum Primar statt. 

An unserer Schule hat Ihr Kind an vielen Stellen Kontakt zu Tieren. Hunde, Hühner und Bienen gehören schon lange zum festen Bestandteil des Schulalltages. Verschiedene Projekte zu Schuljahresbeginn oder in der Golden Time ermöglichen allen einen weitreichenden Einblick in die Welt der Tiere. Der pädagogische Einsatz wird von den Lehrpersonen verantwortungsvoll geplant und durchgeführt. Es wird jederzeit Rücksicht auf Kinder mit Allergien und Ängsten genommen.
Ansprechpartnerin Primarstufe: Frau Navarro
Ansprechpartnerin Sekundarbereich: Frau Hartelt

Träger der Schule ist die gemeinnützige Gesellschaft "Neue Schule Wolfsburg gGmbH" die im Oktober 2013 aus dem gemeinnützigen Verein "Neue Schule Wolfsburg e.V." hervorgegangen ist. 
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Wegen der hohen beruflichen Mobilität unter den Mitarbeiter.innen des die Stadt Wolfsburg prägenden VW-Konzerns ist die Schülerschaft der NSW international geprägt. 
Eine hohe Anzahl der Schüler.innen bewegt sich zeitweise im spanischsprachigen Raum (Spanien, Mexiko, Argentinien,...).

V, W, X, Y, Z

Bei Abwesenheit einer Lehrkraft werden zunächst Doppelbesetzungen von Lehrer.innen aufgelöst und anschließend die festgelegten Bereitschaftskräfte eingesetzt. 
Nach Möglichkeit übernehmen Kolleg.innen den Vertretungsunterricht, die die Klasse kennen oder das Fach unterrichten.
Falls Vertretungsunterricht längerfristig planbar, stellt der/die zu vertretende Kollege/Kollegin seine Unterrichtsvorbereitung zur Verfügung.
Es fällt in der Regel kein Unterricht aus, sondern die Schüler.innen erhalten in der Vertretungszeit entweder fachbezogene Aufgaben oder können laufende Arbeiten fortsetzen/fertigstellen. 
In den Frühlernzeiten übernimmt i.d.R. der Nachbarkollege die Betreuung von zwei benachbarten Klassen. 
In der Stufe 8 - 10 wird die sechste Stunde i.d.R. nicht vertreten, sondern für eine längere Mittagspause genutzt.
In der Oberstufe werden in der Regel keine Vertretungslehrkräfte eingesetzt und die Stunden entfallen. 

Vorhabenwochen gehören zum pädagogischen Konzept der NSW. Diese Wochen finden einmal im Halbjahr, in der Regel im Oktober und im April statt. In Vorhabenwochen wird der ansonsten geltende Stundenplan außer Kraft gesetzt. Es finden Projekte und Fahrten statt. 
 

Der Tagesablauf in der Primarstufe:
07:30 – 08:15    Frühlernzeit
08:15 – 09:30    Unterricht
09:30 – 10:15    Frühstück und Pause
10:15 – 11:45    Unterricht
11:45 – 12:00    Pause
12:00 – 12:45    Mittagessen
12:45 – 13:30    Unterricht
13:30 – 14:15    Bewegungszeit, Angebote
14:15 – 15:45    „Golden Time“, Unterricht, AG
15:45 – 17:00    Spätbetreuung

Der Tagesablauf in der Stufe 5-7:
07:30 – 08:15    Frühlernzeit
08:15 – 09:45    Unterricht
09:45 – 10:15    Frühstück und Pause
10:15 – 11:45    Unterricht
11:45 – 12:00    Pause
12:00 – 12:45    Unterricht
12:45 – 13.30    Mittagessen
13:30 – 14:15    Bewegungszeit, Angebote
14:15 – 15:45    „Golden Time“, Unterricht, AG
15:45 – 17:00    Spätbetreuung

Der Tagesablauf in der Stufe 8-10:
07:30 – 08:15    keine betreute Frühlernzeit, WPK Chinesisch,Latein, Angebote
08:15 – 09:45    Unterricht
09:45 – 10:15    Frühstück und Pause
10:15 – 11:45    Unterricht
11:45 – 12:00    Pause
12:00 – 13:30    Unterricht
13:30 – 14:15    Mittagessen
14:15 – 15:45    Unterricht